Garantie
Die SIHGA Terrassengarantie - bis zu 23 Jahre
SIHGA® garantiert bei fachgerechter Verarbeitung und gewöhnlicher Verwendung gemäß SIHGA® Montageanleitungen und SIHGA® Konstruktionsempfehlungen über einen Zeitraum von 23 Jahren dem ursprünglichen Käufer, Erstkäufer, die Funktionalität der SIHGA® Befestigungsmittel laut nachstehenden Bedingungen.
Sollte innerhalb von 23 Jahren ab Kaufdatum ein Mangel auftreten, der zu einem Versagen der Funktionalität des von SIHGA® gelieferten Befestigungsmaterials führte oder führt tauscht SIHGA® das mangehafte Produkt aus. Das entsprechende Ersatzprodukt wird dem Erstkäufer von SIHGA® - nach Prüfung durch einen zuständigen Sachbeauftragten - kostenfrei bereitgestellt.
Für den Austausch selbst, insbesondere auch für den Aus- und Einbau, hat
der Erstkäufer oder sonstige Garantieberechtigte selbst auf eigene
Kosten zu sorgen. Bei einem solchen Austausch ist, abhängig von der
Einsatzdauer des beanstandeten Befestigungsmittels, wenn im Einzelfall
nichts anderes vorgeschrieben ist, die zur Verfügungstellung eines für
den Befestigungszweck gleichwertigen Bauteils möglich. Der
Garantieanspruch wir durch mögliche Garantiefälle nicht verlängert.
Bedingungen und Voraussetzungen
- Die Beständigkeit gegenüber Witterung, Ozon und UV-Strahlung ist unter mitteleuropäischen klimatischen Bedingungen bei Befestigungsmaterialien aus Metall auf einen Zeitraum von 23 Jahren und bei Befestigungsmaterial aus Kunststoff auf einen Zeitraum von 15 Jahren gegeben. Eine Verfärbung der Oberfläche ist dabei nicht auszuschließen und kann keinen Garantieanspruck begründen.
- Verwendung von Oberflächenbehandlungsmitteln, die keine organischen Lösungsmittel bzw. Lösungsmittel mit aromatischen Kohlenwasserstoffen beinhalten (Verarbeitungshinweise, Produkt und Sicherheitsdatenblätter des Herstellers sind zu beachten).
- Verarbeitung nach SIHGA® Montageanweisungen und Konstruktionsempfehlungen in der jeweils letztgültigen Fassung.
- Beachtung von Konstruktionsempfehlungen im Terrassenbau, gültigen Normen im Holz- und Fassadenbau und von Verarbeitungsempfehlungen des/der Holzlieferanten.
- Verwendung im Temperaturbereich von -30°C bis +70°C bei statischer Belastung
Soweit auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen!
Weiters ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen bei folgenden Verwendungsarten des betreffenden SIHGA® Produktes:
- In chemisch belasteten Atmosphären (Industrie,...) im Speziellen mit Schwefel- und Chlorverbindungen wie H2SO4, HCl,... Farbunterschiede sind kein Reklamationsgrund;
- Einsatz teilweise oder zur Gänze im Wasser;
- Bei Überschreitung des angegebenen Temperaturbereiches